Die Praxis, bezahlte Sucheinträge mit Schlüsselwörtern [”Adwords”] zu verbinden, hat Google international bereits einige juristische Auseinandersetzungen beschert. Denn gewiefte Geschäftsleute sichern sich dabei oft die Adwords der Konkurrenz: Sucht man dann etwa nach einem Auto einer bestimmten Marke, gibt Google in den bezahlten Anzeigen einen Link zum Angebot des Rivalen aus. Dies verärgert vor allem bekannte Markenhersteller.
Der OGH in Wien traf eine richtungsweisende Entscheidung zur Haftung beim Kauf von Adwords fremder Marken. In dem OGH-Verfahren wollte ein Markeninhaber wegen des Adword-Verkaufs eines geschützten Begriffs direkt gegen Google vorgehen.
Das Gericht lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass der Käufer die Suchwörter aussucht und daher auch dieser für etwaige Rechtsverletzungen haftet. Nur wenn der Suchmaschinenbetreiber nach Hinweis auf eine offensichtliche Rechtsverletzung nicht reagiert, kann er haftbar gemacht werden.
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