Im Rahmen der Anpassung an die EU-Richtlinie tritt am 1. März in Österreich ein strengeres Spam-Gesetz in Kraft. War der Versand von Werbemails an Konsumenten schon bisher nur mit vorheriger Zustimmung [Opt-in] erlaubt, bedurfte es bei Mitteilungen an Unternehmen nur der Möglichkeit des Abbestellens [Opt-out].
Diese Differenzierung fällt mit Wirksamkeit der Novelle nun weg. Künftig sind Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers generell nicht mehr zulässig. Auch Verteiler von PR-Agenturen und Newsletterdienste sind betroffen.
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